Staatsanwaltschaft Osnabrück
z.H. Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Amsterdam, den 11. April 2026
Aktenzeichen: 10 KLs – 920 Js 7808/12 – 11/13
Betreff: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Manipulation von Beweismitteln, grober Fahrlässigkeit, Verstoß gegen SEPA-Regularien und deutsches Bankenrecht durch die Commerzbank AG
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Retemeyer,
hiermit reiche ich formell, mit höchster Dringlichkeit und Nachdruck, Strafanzeige ein gegen die unten genannten Personen und Institutionen wegen des Verdachts auf:
- Rechtsbeugung (§ 339 StGB) durch Mitglieder der Justiz;
- Bewusste Manipulation, Zurückhaltung und Vernichtung entlastender Beweismittel;
- Grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Irreführung und Verstöße gegen SEPA-Regularien durch die Commerzbank AG, einschließlich Verletzungen von:
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA), Artikel 4–7, betreffend Zustimmung und Mandatsverwaltung;
- Kreditwesengesetz (KWG §§ 25–25a) hinsichtlich Sorgfaltspflichten und Risikomanagement;
- § 263 StGB (Betrug) in Verbindung mit Zahlungsverkehr und technischer Durchführung von Lastschriften.
Diese Handlungen führten zu einer unrechtmäßigen Verurteilung, erheblichen materiellen und immateriellen Schäden und direkten finanziellen Verlusten von mindestens €5.000.000,00
1. Verdächtige
Richter:
- Dr. D. Temming, Vorsitzender, Landgericht Osnabrück
- Hohdorf, Beisitzer, Landgericht Osnabrück
- Dr. Winkelstrater, Richter, Landgericht Osnabrück
Schöffen:
- Hans-Ulrich Daniels
- Maria König
Finanziell verantwortliche Partei: Commerzbank AG, Deutschland
2. Strafbare Handlungen und rechtliche Begründung
Die genannten Personen und Institutionen haben während ihrer Amts- bzw. Geschäftsführung bewusst und systematisch gesetzliche Bestimmungen verletzt:
2.1 Gerichtliche Fahrlässigkeit und Rechtsbeugung
- Entlastende Beweise, einschließlich der Erklärung von Polizei-Kommissar Hornschemeyer (Protokoll [Datum]), dass ich, Petrus Knabben, nicht an der Inkassofraud beteiligt war, wurden systematisch ignoriert oder manipuliert.
- Das Gericht hat nicht geprüft, dass keine rechtsgültige SEPA-Lastschriftvereinbarung vorlag (SEPA-Mandat fehlt, IBS-Prüfung nicht durchgeführt). Ein korrektes Vorgehen hätte gezeigt, dass die Commerzbank unvollständige und falsche Informationen bereitgestellt hat, was eine direkte Verletzung von § 339 StGB darstellt.
- Das Gericht suchte ein „Opfer“, das sich nicht verteidigen konnte, obwohl die tatsächlichen Täter bei den Behörden in den Niederlanden bekannt waren.
2.2 Technische Unmöglichkeit der Lastschriften
- 88.068 Lastschriften à €19,95 an einem Tag waren ohne explizite SEPA-Autorisierung technisch unmöglich.
- Starmoney-Softwarelogs und Aussagen eines Starmoney-Vertreters bestätigen: Ohne Autorisierung keine Lastschrift möglich.
- Kein SEPA-Mandat (Art. 4–7 SEPA-Verordnung) wurde korrekt erstellt oder überprüft.
- Die Commerzbank hat relevante Daten zurückgehalten und manipuliert, wodurch der Anschein legaler Lastschriften entstand.
2.3 Commerzbank-Fahrlässigkeit und Verletzung der Sorgfaltspflicht
- Trotz direkter Meldung und schriftlicher Aufforderung an Filialleiter Raphael Kuhnert, Beträge zurückzuerstatten, wurde mir eine Schadenersatzforderung von €536.824,13 auferlegt, unbegründet.
- Alle Beträge wurden zurückerstattet; niemand erlitt einen finanziellen Nachteil, was die Völligkeit der Verurteilung zeigt.
- Diese Fahrlässigkeit und Verletzung der SEPA- und KWG-Vorschriften stellt ein strafbares Verhalten und eine Sorgfaltspflichtverletzung dar.
2.4 Manipulation von Zeugen und Beweismitteln
- Von Dr. Temming aufgerufene Zeugen koordinierten ihre Aussagen im Vorfeld, um das Gericht bewusst zu täuschen.
- Weitere Strafanzeigen gegen die tatsächlichen Täter (Rudy Deighton, Enneking, Hommerson) bei der Polizei Amsterdam liegen bei.
3. Folgen und Schaden
Durch diese vorsätzliche Fahrlässigkeit und Irreführung entstanden:
- Unrechtmäßige Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe;
- Schwere Beeinträchtigung der persönlichen, beruflichen und finanziellen Reputation;
- Wirtschaftliche Verluste und materielle Schäden von mindestens €8.000.000;
- Verletzung von Grundrechten, insbesondere Recht auf faires Verfahren (Art. 6 EMRK);
- Schwere Beeinträchtigung des Vertrauens in Justiz und Bankwesen.
Diese Tatsachen erfüllen vollständig die Tatbestände von § 339 StGB, SEPA-Regularien, KWG §§ 25–25a und relevanten Betrugsbestimmungen.
4. Beweismittel und Anlagen
- Protokoll Polizei-Kommissar Hornschemeyer [Datum]
- Kopie Urteil / schriftliche Entscheidung Landgericht Osnabrück
- Schriftliche Hinweise auf fehlende, entfernte oder manipulierte Aktenstücke
- Starmoney-Erklärungen und Logs über technische Unmöglichkeit der Lastschriften
- Korrespondenz, die zeigt, dass die Commerzbank relevante Informationen zurückhielt
- Kopien früherer Strafanzeigen gegen die tatsächlichen Täter in den Niederlanden
5. Antrag
Ich beantrage die Staatsanwaltschaft dringend:
- Sofortige Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Manipulation von Beweismitteln und Verstößen gegen SEPA-Regularien;
- Vernehmung aller beteiligten Richter, Schöffen, Zeugen und Commerzbank-Mitarbeiter;
- Sicherung des gesamten Strafverfahrensdossiers, einschließlich digitaler Logs, Audio- und Videoaufnahmen;
- Verfolgung aller Verantwortlichen gemäß § 339 StGB, einschließlich Prüfung grober Fahrlässigkeit der Commerzbank AG und SEPA-/KWG-Verstöße;
- Anerkennung des erlittenen Schadens von mindestens €8.000.000;
- Vernehmung der Zeugen Deighton, Enneking und Hommerson.
Ich bin bereit, zusätzliche Beweismittel, technische Logs oder persönliche Erklärungen vorzulegen und bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Anzeige.
Hochachtungsvoll,P.E.J.T. Knabben
