Herzieningsverzoek Hooggerechtshof Oldenburg, Duitsland

Staatsanwaltschaft Osnabrück

z.H. Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer

Kollegienwall 11

49074 Osnabrück

Amsterdam, 9 April 2026

Betreff: 10 KLs – 920 Js 7808/12-11/13

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 Nr. 5 stopp

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Retemeyer,

hiermit stelle ich mit Nachdruck den Antrag auf Wiederaufnahme des oben genannten Verfahrens gemäß § 359 Nr. 5 StPO. Die neuen Tatsachen belegen eine gravierende Fehlbewertung der Verantwortlichkeit und zeigen deutlich, dass die Commerzbank AG in diesem Verfahren grob fahrlässig und bewusst rechtswidrig gehandelt hat.

1. Zentrale neue Tatsachen

Die Durchführung der SEPA-Lastschriften war ohne jegliche Mitwirkung oder Autorisierung der Commerzbank AG technisch unmöglich. Die Bank hat:

  • keine Vertragsbeziehung mit dem angeblich handelnden Verurteilten
  • keine Mandate im Sinne des SEPA-Rulebooks vorliegen lassen
  • keine legitime Systemfreigabe erteilt

Diese Tatsachen zeigen unmissverständlich, dass die Commerzbank AG entscheidende und für das Urteil relevante Informationen bewusst verheimlicht hat, was zu meiner Verurteilung geführt hat.

2. Durchbrechung der Urteilsgrundlage

Das ursprüngliche Urteil basiert auf der Annahme des eigenständigen Handelns des Antragstellers. Diese Annahme ist nachweislich:

  • technisch widerlegt
  • rechtlich ausgeschlossen

Es besteht daher ein erheblicher Zweifel an der Tragfähigkeit der bisherigen Verantwortlichkeitsbewertung.

3. Juristische Neubewertung unter BGH-Rechtsprechung

Unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen hätte das Gericht zwingend erkennen müssen, dass:

  • die Commerzbank AG die zentrale Verantwortung trägt
  • die Annahme einer Täterschaft meinerseits nicht tragfähig ist
  • die grob fahrlässige und vorsätzliche Verschleierung relevanter Informationen durch die Bank die Verurteilung unzulässig macht

4. Ergebnisrelevanz

Die neuen Tatsachen führen zu:

  • erheblichen Zweifeln an der Täterschaft des Antragstellers
  • alternativer Verantwortlichkeit der Commerzbank AG
  • einem klaren Nachweis, dass das ursprüngliche Urteil auf verzerrter Faktenlage beruht

Damit sind die Voraussetzungen des § 359 StPO uneingeschränkt erfüllt.

5. Antrag auf Wiederaufnahme

Ich beantrage:

  1. die sofortige Wiederaufnahme des Verfahrens
  2. die Aufhebung des bisherigen Urteils
  3. die Durchführung einer neuen Hauptverhandlung
  4. die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Commerzbank AG auf Leitungsebene
  5. die Sicherstellung sämtlicher interner Unterlagen, insbesondere zu SEPA-Freischaltungen, Mandaten und Compliance-Berichten

Ich bitte höflich, mir schriftlich den Eingang dieser Anzeige und Antrags zu bestätigen und mir die geplanten nächsten Schritte der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Angesichts der Schwere der neuen Tatsachen erwarte ich eine zügige Bearbeitung dieser Angelegenheit.

Mit verbindlichen Grüßen

P.E.J.T. Knabben

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